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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Guten Morgen Wolfe > >vielen Dank für deine rasche Antwort. > >Ich habe noch den "alten" grauen Führerschein und bereits einen Umtausch in die Wege geleitet. >Entzug der FE hatte ich bisher nicht. > >Somit sollte es doch auch jetzt bereits möglich sein, aufgrund des "alten" 4er Führeschein ein 125 ccm Moped zu fahren! > >Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden und bedanke mich nochmals. > >VG >Michele > > > >>>Hallo miteinander, >> >>Hi Michele, >> >>>habe meinen 4er Führerschein 1977 gemacht, den 3er am 08.01.1981, beide in der BRD. >>>Mit dem 3er ist es mir anscheinend nicht erlaubt ein Kleinmotorrad (bis zu 125 ccm) zu fahren, jedoch eventuell mit dem alten 4er? >> >>Der alte 3er müsste VOR dem 1.4.80 ertelt worde sein, damit A1 (also 125er) mit drin wäre. >> >>Dein alter 4er von 1977 umfasst AM, A1 und L >> >>>Mir ist nicht ganz klar, ob ich mit diesen Führerscheinen ein Motorrad mit höchstens 125 ccm fahren darf? >>>Anscheinend ist er alte 4er vergleichbar mit AM,A1 und L ?! >> >>Hast du noch nen rosa Schein? >> >> >>>Kann mir jemand die Frage präzise beantworten? >> >>Wäre sinnvoll, wenn du noch nen alten Grauen oder den Rosa hast, den in den neuen KArtenführerschein umzutauschen. >> >>Da steht dann der A1 auch mit drin >> >>Ich hoffe, du hattest zwischendrin nichtmal nen Entzug der FE, sonst würde obiges nämlich evtl nicht mehr gelten. >> >> >>>Vorab vielen Dank. >>> >>>Michele >> >>LG >>Wolfe
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