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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo ihr Lieben, > >Hi Resi, > >>ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen. > >Dannmal hören > >>Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen. > >So, jetzt wirds schon komisch. >Für nen Vollstreckungsbescheid MUSS vorher per Zustellurkunde ein Mahnbescheid erfolgst sein! > >Das ist schonmal seeeeeeeeeeeeeeeehr komisch > >> >>Viel wichtiger ist aber: >>Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht. > >Warum hat er noch keine Theo besucht, wäre meine erste Frage? >Intensivkurs (deshalb der hohe Grundbetrag) bedeutet im Regelfall: >mind 1x The am Tag und meist auch gleich Fahrstunden dazu. > >>Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist? > >Ja, ist es. Warum auch nicht? >Liegt ja an ihm, ob er dies machen möchte. >Damit erlernen sich Verkehrsregeln für viele viel leichter, weil sie sich nicht aufs schalten zusätzlich konzentrieren müssen. >Wenn dies dann klappt, ist der Umstieg auf Schaltung für viel leichter. > > >Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ? > >Sehr ungewöhnlich. Wir machen mind die Hälfte Theo, bevor es mit fahren losgeht. >Sonst fängt er ja bei komplett null an! > >> Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? > >Die besonderen Ausbildungsfahrten finden AM ENDE der Ausbildung statt. >Dh es musss ein sicheres, selbstständiges Fahren anderweitig vorliegen. >Also somit erstmal richtig > >>Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben. > >Ne Fahrschule ist daran interessiert, möglich schnell und mit wenig Stunden die Leute durchzuschleusen. >Weil dies gibt gute Werbung und damit neue Schüler. > >>Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?! > >Wenn ich dir VORHER alle Preise nenne. kann ich mit dir nen Vertrag ausmachen mit 25.000€ Grundbetrag. >Es gilt Vertragsfreiheit! >Niemand zwingt dich, dieses Angbot anzunehmen. > >>Ich bitte um Hilfe :)) danke >> >>Liebe Grüße Resl > >Alleine der erste Punkt ist für mich schon komisch. > >Ein Vollstreckungsbescheid kommt von nem Gericht! > >Meinst du evtl doch "nur" eine Mahnung eines Inkassobüros? > >Grüssle >Wolfe
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