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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo ihr Lieben, >>ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen. >>Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen. >> >>Viel wichtiger ist aber: >>Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht. >>Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist? Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ? Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben. >>Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?! >> >>Ich bitte um Hilfe :)) danke >> >>Liebe Grüße Resl > >Eigenverantwortung!? >Wieso wurde ein Vertrag über 750 Euro Grundgebühr abgeschlossen, wenn deinem Bruder das zu teuer ist? > >Fahrstunden: Alles ist zulässig, was dein Bruder in Anspruch nimmt. Wenn er Automatikstunden nimmt, muss er die auch zahlen. Wenn er die nicht will, macht er sie nicht basta. Aber erstmal fahren und dann im Nachhinein nicht zahlen wollen - nein, das geht nicht! Er schuldet dieses Geld in der Tat und das ist auch rechtens. >Ich vermute dein Bruder kommt mit der Schaltung so gar nicht zurecht und erstmal Automatik zu fahren ist die einzige Möglichkeit, ihn irgendwie ans Autofahren ranzuführen. Sollte dem nicht so sein, frage ich mich, wieso dein Bruder das 12 STUNDEN mitmacht. > >Aber sorry, da stimmt auch sonst was nicht. Ein Vollstreckungsbescheid kommt, wenn es einen Mahnbescheid vom Amtsgericht gab. Dieser wird zugestellt und nicht einfach in die Post geworfen. Der MUSS angekommen sein. Dem hätte dein Bruder wennschon widersprechen können und müssen (wenn er meint, die Forderung sei nicht berechtigt, nach deiner BEschreibung ist da aber einiges an Geld fällig, was dein Bruder defintiiv zahlen muss). Ein Vollstreckungsbescheid ist schon eine Stufe weiter und kommt nicht einfach so, ohne dass man vorher nie etwas mitbekommen hat. Ich vermute, dein Bruder verschweigt dir da was. Das hat nichts mit der Fahrschule oder dem Unternehmen zu tun, das bei dieser Fahrschule für die Geldeintreibung zuständig ist, das ist unser deutsches Rechtssystem und danach arbeiten die Amtsgerichte auch. Und das Amtsgericht zockt nicht einfach so ab ;-) > >Und um nochmal das Thema Eigenverantwortung aufzugreifen: Da scheint es sehr zu fehlen. Wieso fragst du hier für den "kleinen" Bruder nach? Er hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, kannte die Preise und was er da gerade für ein Auto startet. Dafür muss er natürlich zahlen. Und "erster Brief" war nie im Leben der Vollstreckungsbescheid.
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