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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Grüße euch. > >Moin, > >>Heute habe ich versucht zu einer anderen Fahrschule zu wechseln, wo auf meine Ausbildungsbescheinigung mit Empörung reagiert wurde.. und mit dem Ratschlag einen Anwalt einzuschalten. > >Mal schaun. > >>Meine bestande Theorieprüfung, die mittlerweile verfallen ist, hätte ich nach Angaben der neuen Fahrschule gar nicht erst antreten dürfen, da einige meiner Theoriestunden zum Zeitpunkt der Prüfung gar nicht mehr gültig gewesen sein sollen (2-Jahres Frist). > >Kleiner Unfug. Theoriestunden verfallen nicht. >Nur die Ausbildungsbescheinigung dafür ist 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. > >>Durch die praktische Prüfung bin ich ebenfalls gefallen, jedoch hätte ich auch diese nach Angaben der neuen Fahrschule gar nicht erst antreten dürfen, da nicht alle Sonderfahrten ausgefahren wurden. > >Das stimmt. >Aber: vor der Prüfung unterschreibst du nen Ausbildungsnachweis. >Damit unterschreibst du selber auch, dass die gemacht wurden! > >>Schockiert war man auch darüber, dass zwischen 2 Fahrstunden teilweise 5 Monate ohne Praxis waren. > >Sollte nicht sein. > >>Sie ist nicht ohne Grund die mit Abstand am schlechtesten bewertetste Fahrschule Frankfurts, und das in allen recherchierbaren Onlineportalen. Aber ich hatte im Voraus bezahlt (Thorie+Sonderfahrten \"Starterpaket\"..) > >Warum bist du dann dorthin? >Wie viele, vom Preis blenden lassen? > >>Mein Fahrlehrer hat mir damals 5 Tage vor der praktischen Prüfung letztere überhaupt erst angekündigt, worauf ich ihn auf die nicht angetretenen Nachtfahrten angesprochen habe, wobei mir dann versichert wurde, dass ich welche gemacht hätte.. > >Regulär solltest du jede Fahrstunde quittiert haben. >Auch wenns den alten TAgesnachweis für FL nimmer gibt, muss der FL seine Arbeitszeit dokumentieren. >Und, für den Falle von Unstimmigkeiten, muss er dir nachweisen, dass du gefahren bist. > >>Alles kam mir plötzlich unheimlich suspekt vor und als ich meine Ausbildungsbescheinigung mit meinen Rechnungen verglichen habe, fiel mir auf, dass ich für erheblich - wirklich ERHEBLICH - mehr Fahrstunden bezahlt habe auf der Ausbildungsbescheinung angegeben waren. > >>Leider habe ich kein Buch geführt über Fahrstunden, die ich wirklich gefahren bin, jedoch kann ich nach studieren der Rechnung ohne jegliche Zweifel sagen, dass ich einige der Termine auf der Rechnung DEFINITIV nicht angetreten habe. Die Differenz zwischen den Fahrten auf der Ausbildungsbescheinung und den bezahlten Fahrten lag bei 20. > >Das schon ne heftige Differenz. >Hast du ne Aufstellung mit Terminen bekommen? > >>Es wurden mir definitiv Termine abkassiert, die ich niemals gefahren habe. Und wenn ich das bei einigen Terminen bereits mit absoluter Sicherheit sagen kann, dann frag ich mich schon, wie hoch die Dunkelziffer ist.. und ich habe keine Ahnung wie ich das nachweisen soll, ich habe der Fahrschule blind vertraut. Ganz unschuldig bin ich also nicht dran. > >Wie gesagt, regulär sollte ja jede Stunde per Unterschrift quittiert sein. > >>Eines kann ich jedoch zu 100% nachweisen : >>Einen Tag nachdem mir mein Fahrlehrer versichert hat, ich sei bereits im Dunkeln gefahren, hat er vorsätzlich am Tag nach meiner Bemerkung eine Nachtfahrt eingetragen(2 Tage vor der Prüfung), bei der ich beweisen kann, dass ich sie niemals angetreten habe. > >Wie kannst du das beweisen? > >>Vielleicht sollte ich an dieser Stelle noch mal erwähnen, dass ich für meine Sonderfahrten bei der Anmeldung im Voraus gezahlt habe. > >Das ist legitim, kann ne Fahrschule so machen. > >>Die neue Fahrschule konnte mich nicht aufnehmen, da die Dokumente meiner ehemaligen Fahrschule auch unvollständig gewesen sein sollen und man dort damit nach eigenen Angaben nichts anfangen könnte. >>Das heißt, meine Fahrschule wird mir auch weiterhin Ärger bereiten.. > >Die neue kann dich jederzeit aufnehmen, wenn sie mag. >Belege nachreichen oder unbe<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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