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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nochmal. Es gibt keinen bußgeldbewehrten "Gelblichtverstoß". Was in dem von dir verlinkten Text steht, ist a) ein Haltverstoß (da kannst du die Qualität des Berichtes übrigens sehen. Das Ding heißt HALTLINIE, nicht Halt E linie); b) um einen Verstoß gegen "Besondere Verkehrslagen" §49-50. >> >>Bei a) (erster Blitz) blitzt es zwar aber das zweite Foto zeigt, daß man immer noch auf der Linie steht. Überfahren einer Haltlinie. Kostet 10 € >>Bei b) (zweiter Blitz) sieht man nur das man noch in der Kreuzung (genauer in dem geschützen Bereich") steht/fährt. Ob die Ampel grün,gelb oder rot war, ist nicht zu sehen. Kostet 20 € (wenn es grün oder gelb war, sonst Rotlichtverstoß 70€ + 1 Punkt) >> >>Beides kannst du in jedem aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen (hätte der Artikelschreiber auch mal machen sollen). Darum bin ich immer dafür sich die richtigen Quellen zu suchen... > >Vielen Dank für die Aufklärung.. >Aber wie ist das nun? Meine große Sorge ist ja, dass zu einem Aufbauseminar muss, weil ich ja noch in der Probezeit bin.. So wie ich das jetzt verstanden habe, wissen die weder, dass die Ampel beim Überfahren der Haltlinie gelb war, noch, dass der Transporter echt nah an meinem ... klebte :/
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