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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>>>Es gibt keinen bußgeldbewehrten "Gelblichtverstoß". >>Für den Fall, dass es dich doch interessieren sollte, hab ich den Artikel von gestern noch einmal herausgesucht >>Ist ganz unten.. da steht zwar nicht viel, aber eindeutig was zum Gelblichtverstoß. Leider nicht, wie sich das auf die Strafe auswirken könnte, weswegen ich vermute, dass das gleichwertig betrachtet wird :/ >><a href="https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/ampelblitzer/"> https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/ampelblitzer/ </a> > >Nochmal. Es gibt keinen bußgeldbewehrten "Gelblichtverstoß". Was in dem von dir verlinkten Text steht, ist a) ein Haltverstoß (da kannst du die Qualität des Berichtes übrigens sehen. Das Ding heißt HALTLINIE, nicht Halt E linie); b) um einen Verstoß gegen "Besondere Verkehrslagen" §49-50. > >Bei a) (erster Blitz) blitzt es zwar aber das zweite Foto zeigt, daß man immer noch auf der Linie steht. Überfahren einer Haltlinie. Kostet 10 € >Bei b) (zweiter Blitz) sieht man nur das man noch in der Kreuzung (genauer in dem geschützen Bereich") steht/fährt. Ob die Ampel grün,gelb oder rot war, ist nicht zu sehen. Kostet 20 € (wenn es grün oder gelb war, sonst Rotlichtverstoß 70€ + 1 Punkt) > >Beides kannst du in jedem aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen (hätte der Artikelschreiber auch mal machen sollen). Darum bin ich immer dafür sich die richtigen Quellen zu suchen...
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