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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>( Mein Wissen ist leider schon etwas eingestaubt, es gab in den letzten Jahren auch einige Neuerungen) >> > Das hat mit Neuerungen nichts zu tun RG (muss ein Nickname sein, genauso wie WOLFE). Es gibt verschiedene Kommentare aber nur eine FahrSAusbO. Jedes SVA favorisiert ihren eigenen Kommentar. Nach diesem finden die regelmäßigen Überprüfungen der Fahrschulen statt. Das war auch vor 20 Jahren schon so. > Zum Thema "Dienstleister" ,was der Verband so gerne propagiert. Nein, eine Fahrschule ist kein Dienstleister in dem Sinne wie es landläufig verstanden wird. >Wir handeln, mehr oder weniger, in hoheitlichem (Ausbildungs)Auftrag für eine staatliche Prüfung (die der Staat an TÜV/DEKRA delegiert hat) und haben einen besonderen Auftrag (ist eher mit einem Schornsteinfeger zu vergleichen). Darum auch die FL Prüfungen vor Behördenvertretern, Richtern etc und die Anerkennung durch eine Behörde. Ein "normaler" Dienstleister hat das nicht und meldet sein Gewerbe einfach beim Ordnungsamt an, seine Prüfungen -wenn überhaupt- finden vor der IHK oder der HK statt. >Beispiel: Ein Dienstleister "Fliesenleger" bekommt den Auftrag 30 cm Fliesen an einer Wand im Badezimmer zu verlegen, der Rest der Wand bleibt "unbefliest" . Ist natürlich total blödsinnig. Er sagt das dem Kunden auch, der besteht aber darauf. Also fliest der Fliesenleger nur die 30 cm. Legal und entspricht dem Kundenwunsch = guter Fliesenleger >Jetzt der FL. Der Kunde sagt ihm er will nur 5 Fahrstunden machen, der FL sagt das es blödsinnig ist weil der Kunde damit das Prüfungsziel nicht erreicht. = böser FL weil er den Kundenwunsch nicht erfüllt. >Wenn der FL jetzt darauf eingeht hat er einen eindeutigen Verstoß gegen die FahrS AusbO begangen, dort heißt es im §6 ".... Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.." >Für den Fliesenleger würde es bedeuten er muß das ganze Badezimmer machen um ein Durchfeuchten der Wände zu vermeiden, braucht er als "nur" Dienstleiter aber nicht. >Der FL ist aber daran gebunden. Darum ist er kein Dienstleister in dem landläufigen Sinn. Selbst der ... Verband spricht immer von der "besonderen Verantwortung des FL" gegenüber seinem Kunden... auch in bezug auf Kosten >Jetzt nehmen wir den Fall der FL geht auf den Kundenwunsch ein. Die zweite, dritte oder vierte Prüfung wird versemmelt weil nicht ausreichend nachgeschult wurde (ein FL lernt seine Leute 3x kennen, bei der Anmeldung-bei der Ausbildung-bei der Prüfung). Seine Durchfallquote steigt und die aufsichtsführende Behörde steht im (ohne das eine Überprüfung der Fahrschule erfolgen musste, der TÜV schickt jährlich die Ergebnisse an die SVA) auf den Füssen und will die Gründe wissen... Jetzt sagt der FL "Kundenwunsch". TRARA... Verstoß gegen bestehende Vorschriften und Strafe im dreistelligen Bereich (mindestens). Im Extremfall wird der Laden dicht gemacht. Ist einem Kollegen passiert der etwas anderes unter "Verzahnter Ausbildung" verstand als sein zuständiges SVA..... Auch zu dem Thema gibt es verschieden Kommentare... >Alles Hintergrundwissen was ein FS nicht hat, nicht haben braucht. Aber der Martin kann das ruhig lesen damit er mal sieht das es doch nicht alles so einfach ist wie er es sich ausdenkt.
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