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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hi, > >Hallo > >>>Mein Fahrlehrer sagte, dass ich zuerst 5 Fahrstunden nehmen muss, bevor ich die Theorieprüfung ablegen kann. (Er sagte auch, dass diese Fahrstunden nicht zu den 12 Pflichtstunden zählen.) Es sei strafbar, wenn es nicht so gemacht werde, behauptete er! >> >>Du weisst schon, was diese 12 besonderen Ausbildungsfahrten sind? >>Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt >> >>Und diese besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst am Ende deiner Ausbildung sein. >> >>Also hat er mit dieser Aussage völlig recht und macht es korrekt. > >Vielleicht ist das mit dem strafbar auch auf den Satz, dass er vor der Theorieprüfung 5 Fahrstunden nehmen muss bezogen... Dann ist die Aussage nicht korrekt, dass es strafbar ist, wenn er nicht erst 5 Fahrstunden vor der Theorieprüfung nimmt... > >Ich hatte vor der Theorieprüfung nur 2 fahrstunden und niemand hat mich deshalb zusammengeschissen.... > >Dass die Sonderfahrten erst relativ am Ende der Ausbildung kommen dürfen, ist aber wahr. > >>Bitte >>Wolfe > >Gruß >Rebecca >Führerscheinbesitzerin seit 31.08.18
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