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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >> >Hallo Spur > >>Dass man in der Probezeit in A- und B-Verstöße teilt.Ich hab mich jetzt gefragt wofür A und B eigentlich stehen (oder ist das nur wie 1 und 2) und ob es diese Aufteilung auch gibt nach der Probezeit? > > >A-Verstöße sind schlimmere Verstöße. Ein A-Verstoß führt in der Probezeit zur Probezeitverlängerung und zur Aufforderung zum ASF. Je nach schwere kann auch der Entzug der fahrerlaubnis hinzukommen. >Das ist zum Beispiel >- mehr als 20 km/h zu schnell >- Rotlichtverstoß >- nicht einhalten des rechtsfahrgebots >- Missachtung eines überholverbots >- Missachtung der Vorfahrt >- Handy am Steuer >- haltgebot eines Polizisten missachten >- Drogen >- fahrerflucht >- unterlassene hilfeleistung > >B-Verstöße sind nicht so schlimme Verstöße. Mehrere B-Verstöße führen ebenfalls zur Verlängerung der Probezeit und einer Aufforderung zum ASF. Wie viel Verstöße das sind und welche weiß ich nicht. >Das sind zum Beispiel >- weniger als 20 km/h zu schnell fahren. > >https://www.fuehrerscheinfix.de/a-verstoss/ > >Die meisten der A-Verstöße geben einen Punkt auch außerhalb der Probezeit. Ich check da auch nicht durch... Alle Angaben ohne Gewähr. > >Gruß Rebecca
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