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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >Hallo, > >ich habe folgende Frage zum fahren von 125ern… VIELLEICHT IST JEMAND UNTER UNS DER DAS WEISS: Mein 1. Führerschein ist von 1975 Klasse 3 und 1, nach vielen Jahren hatte ich Führerscheinentzug und wegen Arbeitslosigkeit und Geldmangel konnte ich mir die PMU, Anmeldegebühr u.s.w. nicht leisten und die damalige 2 Jahresregel ging deshalb vorbei. Nach 2 weiteren Jahren also 1986 machte ich den Führerschein neu, allerdings nur Klasse 3, da ich sowieso kein Motorad mehr fahren wollte. Nun würde ich mkir gerne einen 125er Roller zulegen und möchte wissen, ob bei einen Umtausch meines jetztigen Rosa-Führerscheines in den EU-Führerschein die Klasse bis zu 125 ccm eingetragen wird oder nicht ? denn eigentlich war das 1986 eine Wiedererteilung einer früheren Fahrerlaubnis und ich weiß nicht ob eine Erneute Vollprüfung als letztes Datum gilt… Danke in Voraus für eine Info >
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