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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo ich bin am Verzweifeln... > >Hi Max, > >> Ich habe eine Sehbehinderung und weiß das ich nicht den normalen PKw führerschein machen darf. Ich fahre seit 3 Jahren ein 35 kmh Mofa und möchte jetzt AM machen damit ich mein Sohn überdacht auch mal in die Kita bringen kann. > >Dazu muss folgendes erfüllt werden: > >1. > Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T >1.1 > Sehtest (§ 12 Absatz 2) > Der Sehtest (§ 12 Absatz 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7. Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 zu erstellen. >1.2 > Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Absatz 5) > Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: >1.2.1 > Zentrale Tagessehschärfe > Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: > > Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5. >1.2.2 > Übrige Sehfunktionen > Gesichtsfeld: > Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen. > Beweglichkeit: > Bei Beidäugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen im zentralen Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser ist zulässig. Bei Einäugigkeit ausreichende Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges. >1.3 > Die Erteilung der Fahrerlaubnis darf in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. In diesen Fällen muss der Fahrzeugführer einer augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine anderen Störungen von Sehfunktionen vorliegen. Dabei müssen auch Kontrastsehen oder Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit geprüft und berücksichtigt werden. Daneben sollte der Fahrzeugführer oder Bewerber eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolvieren. >1.4 > Nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum (mindestens drei Monate) eingehalten werden, während dessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden. >1.5 > Besteht eine fortschreitende Augenkrankheit, ist eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich. > > >>Bitte helft mir ich sehe mehr nur die öffnungen nicht und mein augenarzt sagt nö und gut > >Du hast ja die Möglichkeit, zu nem anderen Augenarzt zu gehen, um dir dort ein Gutachten erstellen zu lassen. > >In diesem steht da,, ob die diese Anforderungen erfüllst,oder eben nicht. > >Danach kann man weiter entscheiden. > >Grüssle >Wolfe
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