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Montag, 25. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist da was dran oder hat sie überhaupt keine Ahnung was sie da redet ? > >Das ist völliger Unsinn. Theoretisch wäre es denkbar, dass ein Richter z.B. zur Bewährungsauflage macht, keine Fahrerlaubnis zu erwerben. Dazu würden mich aber die Gründe wirklich brennend interessieren. Außerdem kann natürlich mit der Verurteilung, die zur Haftstrafe geführt hat, eine Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis als Maßregel angeordnet worden sein. Das alles hat aber überhaupt nichts mit der Bewährung zu tun. > >Mir fällt überhaupt nur ein Grund ein, so eine Aussage zu machen: Man hat einen Kandidaten vor sich, der chronisch mit jeder Art von Regeln ein Problem hat. Unter solchen Umständen wäre es tatsächlich nicht gerade die schlechteste Idee, wenigstens den Ablauf der Bewährung abzuwarten. Im Straßenverkehr gerät man bei fehlender Selbstbeherrschung recht schnell mit dem Gesetz in Konflikt. Ob du in diese Kategorie gehörst, musst du selbst wissen. > > >>(Meine Straftaten hatten nix mit Straßenverkehr oder dergleichen zutun) > >Auch bei Gewaltdelikten ohne Bezug zum Straßenverkehr könnte die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel vermuten und eine MPU anordnen. Das hat aber wieder einmal überhaupt nichts mit der Bewährung (oder der Haftstrafe) zu tun.
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