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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Habe vor ca. 40 Jahren den FS Klasse 2 (heute CE) gemacht. >In der 2-jährigen Übergangsfrist zur Umschreibung auf die neuen Klassen, habe ich beruflich keinen LKW gefahren und mir weiter keine Gedanken gemacht. >Vor vier Jahren habe ich dann beschlossen wieder LKW zu fahren und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. >Zu meiner Freude ging das dann auch problemlos. Mit nunmehr 59 Jahren bin ich arbeitslos geworden, da die Firma einen großen Auftrag verloren hat. >Habe nun die Aussicht auf eine neue Anstellung (LKWs und Busse überführen). >Hierfür benötige ich allerdings die Schlüsselzahlen 171 bzw. 172 im Führerschein. >Diese wurden aber nicht automatisch eingetragen. Nun habe ich im Internet folgendes gefunden: > >Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden. > >Da ich die Umschreibung erst 2013 beantragt habe, heisst das nun für mich, das ich den Eintrag nicht bekomme und einen tollen Job sausen lassen muss? > >Danke im voraus > >Ulli > > > >
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