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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen. >>Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden. >>Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst. > >Und, hast du? > >Dann meine ewige Lieblingsfrage: Was steht im Protokoll, das dir ausgehändigt wurde? > > >>Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert. > >Dir mag aufgefallen sein, dass in der Realität recht selten Leitkegel auf der Straße stehen, die man mit irgendwelchen Manövern nach Art der Prüfung umfahren muss. Es geht also um etwas anderes. Das solltest du auch im Zusatzstoff für Zweiräder gelernt haben: Mit dieser Aufgabe soll die Situation simuliert werden, dass weder eine einfache Gefahrbremsung noch ein Ausweichmanöver ohne Bremsung einen Zusammenstoß mit einem Hindernis verhindern können. Also wird zunächst bestmöglich abgebremst und danach mit der Restgeschwindigkeit ein Ausweichmanöver gefahren. Einfach so 20 % der Bremsleistung zu verschenken, ist also nicht sinnvoll, noch dazu weil das Überbremsen des Hinterrads wesentlich weniger gefährlich ist, man also hierbei nicht sonderlich feinfühlig vorgehen muss. > >Wenn dir diese Zusammenhänge nicht klar sind, ist in deiner Ausbildung etwas schief gelaufen ... > > >>Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen. >>Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen". > >Dann musst du genauer lesen. In der Beschreibung der Aufgabe steht z.B: "dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen" - Bremsen ist Mehrzahl. Das ist konsistent in der gesamten Anlage 2 so formuliert. > >Es wird noch deutlicher: Nr. 1.5.2 (die Liste mit Gründen für Nichtbestehen) nennt "Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme", auch hier wieder in Mehrzahl. Die korrekte Benutzung ist auch in allen Fahrzeughandbüchern geschildert (damit liegt außerdem "Fehler in der Fahrzeugbedienung" vor) und es gibt dazu sogar diverse Theoriefragen. > > >>Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels". > >Daher wäre bei diesem Verhalten in der Gefahrbremsung die Grundfahraufgabe zu wiederholen, während es bei den anderen Aufgaben nur in die Gesamtbewertung der Prüfung einfließt. Das Endergebnis ist aber das gleiche: Wenn man das nicht nur einmalig so macht, wird man die Prüfung nicht bestehen. > > >>Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so einer kleinigkeit, welche nichtmal als offizieller Fehlerpunkt bei der Grundfahraufgabe aufgeführt ist, durchfallen zu lassen? > >Ja. Es ist keine Kleinigkeit, vor allem bei einer Aufstiegsprüfung. > > >>Inwieweit müssen sich Prüfer an diese Richtlinien halten? > >Uneingeschränkt.
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