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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Lieber ein Knöllchen fürs Warmlaufen lassen oder für Blindflug riskieren? > >Sind beides 10 €, aber der Blindflug ist deutlich gefährlicher. Das ist also eine eher leichte Entscheidung ... > >Es bleibt die ungleich spannendere Frage, wie man das Verwarngeld umgeht. Im Kern sehe ich drei Möglichkeiten: > >1. Erst kratzen, dann ins Auto setzen, den Motor starten und abwarten, bis die Scheibe frei ist. Dass diese Abgasbelästigung unvermeidbar (und damit nicht mehr ordnungswidrig) ist, wird auch der letzte Ordnungshüter noch erkennen können. > >2. Mit dieser Argumentation könnte man sich natürlich fragen, ob das Laufenlassen des Motors während des Kratzens in diesem Fall überhaupt ordnungswidrig ist. Es macht ja für die "Belästigung" keinen Unterschied, ob ich nun im Auto sitze oder nicht. Will man das auf dem Rechtsweg klären, muss man leider erst einmal die Verwarnung nicht zahlen, auf den Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren warten und kann dann erst (mit dem grob dreifachen Einsatz) sein Glück argumentativ versuchen. > >3. Eine Standheizung einbauen. Kostet ca. 1000-1500 €, spart jeden Morgen im Winter 10 Minuten und ist auch sonst wirklich komfortabel. Amortisiert sich aber niemals gegen die Knöllchen. > > >>PS: Bitte keine Tipps für ein trockeneres Auto! (Die habe ich alle schon durch) Ich fahre ein VW-Cabrio. Da muss man wohl mit etwas Feuchtigkeit leben. ;-) > >Der Tipp wäre, nicht mit einem Cabrio im Winter zu fahren, zumindest nicht mit einem Textilverdeck.
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