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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Guten Abend zusammen, > >heute hat mir ein Kollege erzählt, dass er letzte Woche eine 10€ Verwarnung bekommen hat, weil er beim Freikratzen seinen Motor hat warmlaufen lassen. Ich bin selbst Laternenparker und gestehe, dass ich im Winter JEDEN Morgen minutenlang mit laufendem Motor auf dem Parkstreifen stehe, damit die Scheiben beschlagfrei werden. Wenn ich - so wie heute - kratzen muss, lasse ich den Motor dabei natürlich auch laufen. > >Ich habe bei Kälte jeden Morgen beschlagene Scheiben. Und wenn die Scheiben nicht schon beim Einsteigen beschlagen sind, beschlagen Sie, sobald ich ein paar hundert Meter gefahren bin. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wildes Herumwischen außer Gucklöchern und einer total verschmierten Windschutzscheibe nichts bringt. Also lasse ich warmlaufen und fahre, wenn die Scheiben weitgehend frei sind. Für das Fahren mit beschlagenen Scheiben kann man meines Wissens ebenfalls verwarnt werden, oder? In jedem Fall fühle ich mich sicherer, wenn ich unterwegs den Durchblick habe. Ich wusste zwar, dass Warmlaufen lassen verboten ist, aber dass dieses "Vergehen" wirklich geahndet wird, war mir neu. > >Wie würdet Ihr euch entscheiden? Lieber ein Knöllchen fürs Warmlaufen lassen oder für Blindflug riskieren? Oder seid ihr von der "Mit-Links-wischen-mit-Rechts-schalten"-Fraktion? :-) > >Gruß >Roland > >PS: Bitte keine Tipps für ein trockeneres Auto! (Die habe ich alle schon durch) Ich fahre ein VW-Cabrio. Da muss man wohl mit etwas Feuchtigkeit leben. ;-)
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