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Datum:
Montag, 25. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >folgende Situation: Meine Fahrprüfung wurde angemeldet und ich bin auch zur Fahrprüfung erschienen, dann durfte ich jedoch die Fahrprüfung nicht machen, weil es Unstimmigkeiten in meinen Unterlagen gab für die ich jedoch nichts konnte, also kein Selbstverschulden. >Problem: Ich verstehe, dass ich die Tüv Gebühr (92€) für die Prüfung erneut zahlen muss, jedoch verstehe ich nicht, warum ich auch die volle Gebühr von 160€ für den Fahrlehrer zahlen muss, zumal mein Termin nicht eindeutig feststand (Der Fahrlehrer meinte ich würde zur Prüfung nur dann antreten wenn ich gut fahre in den letzten Fahrstunden). Die Prüfung wurde ja nicht angetreten, das war jedoch nicht meine Schuld, außerdem hat der Fahrlehrer ja nichts gemacht, wofür er Geld erhalten sollte. Ich hatte noch kurz vor der Prüfung eine letzte Fahrstunde, deswegen sind wir kurz vor Ende direkt zur Prüfung gefahren. >Meine Frage: Darf der Fahlehrer überhaupt die Kosten erheben, obwohl er eigentlich gar keinen Grund dazu hat? Wie gesagt war es kein "spezieller Termin nur für mich", sondern ein "freier", also kann er ja nicht wirklich Kosten für die Anmeldung erheben... > >Vielen Dank im Voraus
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