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Datum:
Montag, 25. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo an die Forengemeinde, ich habe mal eine dringende Frage: >ich fahre beruflich mit Führerschein B einen Transporter mit 2,8 t zulässige Gesamtmasse, an dem eine Anhängerkupplung angebracht ist, zulässige Anhängelast gebremst 1,6 t (glaub ich, ich fahre nie mit Anhänger). > >Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich mit den 2,8 t voll im grünen Bereich für meinen FS B bin, da eindeutig unter 3,5 t zGM. Lt. Hinweis eines Areitskollegen soll das nicht stimmen, mit der AHK erhöht sich die zGM entsprechend, so dass ich mit 2,8 t + 1,6 t bei 4,8 t zGM liegen soll, es käme nicht auf das tatsächliche Gewicht an, sondern auf das, was zulässig ist, und der Transporter dürfe mit insgesamt zulässigen 4,8 t auf die Straße. Das dürfte ich mit meinem Führerschein B nicht fahren. >Ich glaubs nicht, aber so ganz abwegig ist das auch nicht. > >Hat jemand eine rechtssichere Aussage dazu, wie die Vorschriften dazu sindt? > >Danke, ein Ratloser
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