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Datum:
Donnerstag, 21. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo guten Morgen, > >Führerschein wird vom Amt nur gezahlt, wenn du einen Job in Aussicht hast, bei dem der Schein gebraucht wird, bzw, dann vom arbeitgeber eine Bescheinigung fürs Jobcenter bringst. Sonst besteht keine Chance. >--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- > >> >Hallo ihr lieben. >> >>ich bin 18 jahre, habe eine 1 jährige tochter und befinde mich im erziehungsurlaub. weiteres einkommen als erziehungsgeld + kindergeld habe ich derzeit nicht (wird gerade erst alles bearbeitet da mein parner mitte august arbeitslos geworden ist) >> >>nun wollte ich dieses jahr noch mit dem führerschein beginnen, habe mir auch schon eine fahrschule ausgesucht. >> >>nun sagte mir eine bekannte das sie gehört hat das auch das arbeitsamt die kosten für einen führerschein übernimmt und ich dies dann in raten zurückzahlen kann. >> >>gibt es das? würde das arbeitsamt die führerschein prüfung bezahlen? >>wie läuft das ab? >> >>für mich wäre es schon recht günstig da ich wie gesagt kein weiteres einkommen habe. könnte ich es monatlich in raten zurückzahlen würde es mir finanziell einfacher fallen.
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