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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo! > >Ich habe vor mehr als 30 Jahren den FS Klasse 3 gemacht und meine mich zu erinnern, daß es damals hieß, ein LKW *bis* 7,5t *ohne* Anhänger darf auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnen, Bundes- und Landstraße) 80km/h fahren, sofern die Geschwindigkeit nicht anderweitig beschränkt ist. > >Ein Kollege ist aber der Meinung, daß wir mit der Kiste auf Landstraßen nur 60 km/h fahren dürfen. > >Ich weiß, daß sich in der StVO sehr vieles geändert hat in den letzten Jahren, darum will ich nicht unbedingt auf meiner Meinung beharren. > >Wer von uns beiden hat Recht? > >Um es noch mal zu betonen: es geht um ein Fahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 7490kg, der ohne Anhänger gefahren wird. > >Bitte nicht einfach den Paragrafen 3 aus der StVO zitieren, den kenne ich inzwischen, aber aus dem Text werde ich nicht schlau, weil die Sätze zu verschachtelt sind. Für eine einfache Formulierung wäre ich sehr dankbar! > > > >
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