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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Mit welcher Begründung, Hat dich die Polizei denn Volltrunken in der Wohnung angetroffen und selbst dann könnten sie nur schwer beweisen, dass du zum Zeitpunkt der Fahrt unter Alkoholeinfluss standest. > >Die Polizei muss das nicht beweisen können (damit würde sich ja die Katze selbst in den ... beißen - die Blutprobe soll gerade diesen Beweis erbringen), der dringende und begründete Verdacht genügt. Der Unfall - mit oder ohne Fahrerflucht - wird als Ausfallerscheinung angesehen und damit sind die Chancen recht hoch, dass ein Richter die Blutprobe anordnet. > >Um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Die gesamte Aktion war ein tiefer Griff in die Kloschüssel. Sollte der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet werden (wovon ich ausgehe) und sollte die Alkoholisierung bei mindestens 0,3 ‰ liegen (was zumindest möglich ist), dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist vermutlich ab 8 Monaten aufwärts. Dazu kommt ggf. noch die Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der einzige sinnvolle Rat kann daher lauten, keinerlei Angaben zu machen und umgehend den Rat eines fähigen Anwalts zu suchen, falls irgendetwas anderes als die Nachricht über die Einstellung des Verfahrens ins Haus flattert. > > >>Was anderes währe es, du standest unter Drogeneinfluss. > >Warum und in welcher Hinsicht wäre das etwas anderes?
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