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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo, > >zu erst mal, wenn es sich so abgespielt hat, solltest du schnellstens einen Anwalt einschalten. >Wenn die Polizei vor der Tür steht sollte man genau überlegen was man sagt aber auch soviel sagen, dass die Situation deutlich wird. >Zur Anzeige, sie kommt doch nicht vom Geschädigten sondern von einem Zeugen. Seine Aufmerksamkeit ist Dankenswert, aber zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Unfallparteien doch schon geeinigt. Nur die Anzeige des Geschädigten könnte jetzt noch verfolgt werden. >Stellen wir uns jetzt mal vor, ich beschädige auf einen Parkplatz das Fahrzeug eines guten Freundes, fahre weiter und Rufe diesen an, sag ihm vom Schaden und wir einigen uns über die Regulierung. In so einem Fall liegt keine Fahrerflucht vor. Aber ein Dritter hätte es gesehen,geht zur Polizei, was in Ordnung wäre, und erstattet jetzt Anzeige. Die Polizei muss natürlich Handeln. Sie kann doch aber kein Strafverfahren durchziehen, wenn ich den Beamten den Sachstand exakt erklären kann. Der Anfangsverdacht ist doch mit dem Gespräch weg. > >Zum Alkohol, auch wenn du in der Probezeit bist, welchen Wert kann den eine Blutuntersuchung noch haben, wenn man schon 20 Min. zuhause war, und nach abstellen des Kfz ein Bier und einen Schnaps getrunken hat. Deswegen kann doch die Polizei den Führerschein nicht einziehen. Vorausgesetzt es waren nicht 1-2 Promille. >Deshalb solltest du mal zu einem vernünftigen Anwalt gehen. So würde ich das nicht stehen lassen. > >Klaus
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