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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, > >Hi, > >>Als ich neulich Abends nach der Arbeit (Barkeeper) nach Hause fuhr habe ich in einer Parklücke versehentlich ienen SPiegel eines anderen Fahrzeugs beschädigt. > >Erstmal nicht gut, aber passiert. > >>Durch die Müdigkeit o.Ä habe ich dieses aber nicht bemekrt und bin weitergefahren (warum auch nicht wenn man nichts merkt) jedenfalls fuhr mir dieser Pkw hinterher und hat mir aufgeblendet das ich rechts ran fahre. Als ich verwundert stehen blieb erklärte er mir das ich sein Auto beim ausparken beschädigt hätte und das er meine Versicherungsdaten braucht etc. Bei dem wirklich gerinen Schaden machte ich natürlich keinen großen aufstand, gab ihm meine Daten, hab mich entschuldigt und bin nach Hause gefahren. > >Das auch schonmal soweit gut. > >>Ca. 20 Minuten später steht die Polizei vor meiner Tür und erklärt mir das gegen mich eine Anzeige wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort läuft. (Die ganze Sache hat anscheinend eine unbeteiligte Person verfolgt und gleich die Polizei alamiert). > >Auch wenn es dich jetzt trifft, aber so werden eben oft solche Taten aufgeklärt, weil einer aufpasst und es ihm nicht egal ist, dass Geschädigte ohne Hilfe bleiben. >Du wärst ja auch froh, wenn es umgekehrt so passiert wäre, oder? > >>Naja auf jedenfall Haben sie mir sofort meinen Führerschein genommen und da ich nach Alkohol roch (2kurze über den Abend verteilt also geschätzt 0,1-0,2 promille) auch gleich ins Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht. > >Auch dies ist mit vorläufiger Sicherstellung erstmal soweit noch ok. > > >>Meine Fragen hierzu >> >>1: Ist diese Anzeige wirklich rechtens wenn ich mich mit dem Unfallgeschädigten bereits privat geeinigt habe > >Ja, weil dies ein sog. Offizialdelikt ist, dies MUSS die Polizei verfolgen wenn es angezeigt wurde. > >>2: Darf mir die Polizei wirklich den Führerschein abnehmen? > >Ja, weil der Anfangsverdacht besteht. >Und erst die Blutprobe ergibt dann deinen endgültigen Wert. > >>3:Wenn ja, wie lange? > >Bis zum Ergebnis der Blutanalyse auf jeden Fall. > >Haben die keinen Atemalkoholtest mit die gemacht? Direkt Blutprobe? >Oder hattest du dich geweigert zu pusten? > > >>4:Wird diese Zeit auf ein eventuell entstehendes Fahrverbot angerechnet? > >Wenn es bei den 0,1 Promille bleibt, gibts keins. Dann ist im Allgemeinen der Wert zu gering um relevant zu sein. > > >>5:Dürfte ich rein rechtlich jetzt noch Fahren (sprich 10€ Strafe wegen nicht mitführen der Fahrerlaubnis) oder wäre das bereits jetzt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis? > >Deine Fahrerlaubnis ist derzeit sichergestellt und damit vorläufig entzogen. >Du besitzt derzeit keine! >Also Fahren ohne Fahrerlaubnis dann > > >>Vielleicht ist noch anzumerken das es sich hierbei um die Polizei einer sehr kleinen Stadt handelt.(max 20 Unfälle pro Jahr) > >Setz dich schnell mit nem Anwalt in VErbindung, der bekommt Akteneinsicht und kann deine Fahrerlaubnis evtl sehr schnell wieder rausholen. > >Und wenn der Wert doch höher war, solltest dir eh einen nehmen! > >>mfg rudolf > >Wolfe
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