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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Frag doch einfach bei der ersten Fahrschule an, ob die dir die Bescheinigung noch einmal ausstellen. Das sollte kein Problem sein. > > >>Habe ich nun ein Anrecht darauf eine weitere Ausbildungsbescheinigung bei Fahrschule 1 einzufordern > >Mir ist kein Fall bekannt, in dem dies schon einmal gerichtlich geklärt wurde und ich habe dazu auch keine Meinung. Ich sehe aber - ganz ohne rechtliche Verpflichtung - keinen Grund, warum eine Fahrschule nicht trotdzem eine weitere Bescheinigung ausstellen sollte. > > >>bzw. meine richtige Bescheinigung von der 2. zurückzufordern > >Das wird nicht funktionieren, da die zweite Fahrschule diese Bescheinigung für deine theoretische Prüfung bei der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) abgegeben hat - falls ich deine bisherige Geschichte richtig verstanden habe. > > >>(das Ausbildungsverhältnis ist bereits durch eine Kündigung beendet worden)? > >Der Anspruch auf eine Ausbildungsbescheinigung gehört nicht zum "zivilen" Anteil des Ausbildungsverhältnisses (dem Teil, der durch den Ausbildungsvertrag beschrieben wird) und hat damit nichts mit einer eventuellen Kündigung zu tun.
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