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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >ich habe jetzt auf Grund schlechter Erfahrung und einem Umzug bereits 2 Fahrschulen besucht und auch wieder verlassen müssen. Nun war es so das ich bei meiner ersten Fahrschule die Theorieausbildung abgeschlossen hatte und anschließend dann bei einer weiteren mit der praktischen Ausbildung anfing. Da ich jetzt durch mein Studium umziehen muss komm ich leider nicht an einem weiteren Wechsel vorbei. Ich habe aber leider die Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht der 1. Fahrschule bei der darauffolgenden abgeben und leichtsinnigerweise vorher keine Kopie gemacht. Habe ich nun ein Anrecht darauf eine weitere Ausbildungsbescheinigung bei Fahrschule 1 einzufordern bzw. meine richtige Bescheinigung von der 2. zurückzufordern (das Ausbildungsverhältnis ist bereits durch eine Kündigung beendet worden)? Anderenfalls müsste ich ja nun, wo leider mein Führerscheinantrag + Theorieprüfung abgelaufen sind, wieder die komplette theoretische Ausbildung wiederholen und nicht nur den Antrag neustellen und die Theorieprüfung erneueren (die 2-jährige Haltbarkeitszeit der Theoriestunden ist noch nicht abgelaufen!).
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