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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >> >>die Überschrift dürfte so ziemlich klar sein... >> >>Auch ist mir durchaus bewusst, dass es zu einem sofortigen Abbruch führen kann, wenn man eine rote Ampel überfährt, aber heute widerfuhr mir in der PP Folgendes: >> >>Etwa 10 Meter VOR einer roten Baustellenampel griff der Fahrlehrer ein, indem er kräftig bremste (daraufhin erfolgte natürlich der anhaltende Piepton). >>Die Prüfung war somit (nach ca. 35 Minuten) beendet... >> >>Kurz darauf enstand dann eine Diskussion zwischen mir, dem Fahrlehrer, und dem Prüfer. >>Der Prüfer natürlich auf Seiten des Fahrlehrers, welcher meinte, ich hätte die rote Ampel nicht gesehen und deswegen nicht gebremmst. >>Ich meinte jedoch, dass ich die Ampel sehr wohl gesehen hatte, und auf gerade im Begriff war, zu bremsen...jedoch kam mir hier der Fahrlehrer zuvor. >> >>So richtig möchte ich den Grund des Durchfallens nicht akzeptieren, denn ich hatte die rote Ampel ja nicht einmal annährend überfahren. >>Zumal ich ja nicht einmal schnell auf die Ampel zugefahren bin. >> >>Nun zu meiner Frage an Euch: >> >>Ist es denn möglich, dagegen eine Art "Widerspruch" einzulegen, damit die Prüfung wenigstens nicht gewertet wird? >> >>MfG >> >Moin moin, > >es ist normal, wenn der Schüler und der Prüfer nach dem Nichtbestehen der Prüfung unterschiedliche Ansichten über das Prüfungsergebnis oder die Ursache des Nichtbestehens haben, das liegt in der Natur der Sache. >Der Prüfer möchte generell, dass Du die Prüfung bestehst. Er hat nix davon, wenn Du durchfällst. Er hat keine Durchfallquote etc., auch wenn dieses immer wieder gern behauptet wird. >Auch der reine Bremseingriff des Fahrlehrers führt nicht zwangsläufig zum Nichtbestehen der Prüfung. Ich habe schon bei übervorsichtigen Fahrlehrern erlebt, dass sie schon bei Gelb auf die Bremse stiegen, und wenn ich dann der Meinung war, dass es eben noch nicht Rot war und der FS es bei Gelb geschafft hätte, setze ich die Prüfung ganz gelassen fort. > > >Aaaaber: Aus Deinem Schreiben ersehe ich, dass Du wohl tatsächlich nicht oder doch zu spät gebremst hast. Dazu hast Du zu der Situation einfach zu wenig geschrieben. Also konstruiere ich mal: Du befandest Dich innerhalb der Ortschaft und bist mit 50 km/h unterwegs. Das bedeutet also 14 m/s. Deine Reaktionszeit beträgt ca. 1 Sekunde, dann fängst Du an zu bremsen, Schwellzeit und Bremszeit (Weg), und nach Deiner Aussage warst Du nur noch 10 m von der roten Ampel weg. Muss ich mehr erklären? Selbst mit 30 km/h wärst Du zu schnell, um noch verkehrsgerecht und ohne Gefährdung vor der roten Ampel anzuhalten. > >Du solltest also einfach wesentlich defensiver, vorausschauender und vorsichtiger fahren, zumindest in der Prüfung! > >Zu Deiner Frage: Ja, natürlich kannst Du Rechtsmittel gegen die Bewertung der Prüfung einlegen. Du kannst Dich zuerst beim Fachabteilungsleiter der Technischen Prüfstelle (TÜV/ DEKRA) beschweren, wo Du die Prüfung abgelegt hast, hilfsweise auch gleich beim Niederlassungsleiter. >Das ist der schnellste Weg und verhilft am ehesten zu einer neuen kostenlosen Prüfung, wenn man Deiner Argumentation folgt (was ich nach Deiner Schilderung nicht glaube). Dann hast Du die Möglichkeit, bei derzuständigen oberen Landesbehörde als Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen, dann natürlich als nächsten Schritt bei der zuständigen obersten Landesbehörde. > >Außerdem kannst Du gegen die Wertung der Prüfung, welche ja einen Verwaltungsakt darstellt, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. > >Aber ob das alles was bringt, da habe ich so meine Zweifel. Wenn sich schon der FL und der Prüfer gegen Dich einig sind, räume ich Dir keine Chancen ein. Außerdem wirst Du ja von der selben Prüforganisation wieder geprüft, und sei sicher, dass die Prüfer auch mal zusammen reden ;-)) > >Ich würde den Ball flach halten, das als Lehrgeld abbuchen und beim nächsten Mal dann locker bestehen. Dazu wünsche ich Dir viel Glück. > >Gard<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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