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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>und sie hatte zu einem ASF mit unbestimmtem Termin angemeldet in der Fahrschule die nach dem rotierenden System eben als nächstes an der Reihe war. > >Warum lasst ihr euch eigentlich immer so verar...? Wenn du nicht gerade am Nordpol wohnst, kann mir doch niemand erzählen, dass es in zumutbarer Umgebung in den letzten 3 Monaten keine 12 Teilnehmer für ein ASF gegeben hätte. Natürlich ist das für die Fahrschule bequemer und risikoärmer, wenn sich Leute verbindlich für ein Seminar mit unklarer Terminierung anmelden und man so ganz entspannt warten kann, bis der Kurs voll ist. > > >>Nun hat sie 3 Monate lang nichts von dieser Fahrschule gehört um nun per Sms die Termine für das Seminar zu bekommen, wobei der Probefahrtag auf einen familiär sehr ungünstigen Tag fällt. > >Nachdem sie jetzt 3 Monate lang geduldig auf den Entzug der Fahrerlaubnis gewartet hat, muss sie sich schon fragen, ob bei einem anderen Kurs (in einer anderen Fahrschule) andere Termine möglicherweise noch ungünstiger liegen. Dadurch, dass sie sich eine halbe Ewigkeit um nichts gekümmert hat, hat sie sich hier auch einige Optionen verbaut. > > >>Nun hab ich gelesen dass sie zurücktreten kann vom diesem Vertrag da ihr die Termine ja damals nicht genannt wurden > >Wo steht, dass das ein Rücktrittsgrund wäre? Als sie damals den Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, waren die Fahrstunden auch noch nicht vereinbart ... > > >>meine Frage ist allerdings ob das Amt da mitmacht > >Kann man probieren - dann aber bitte sofort und unbedingt vor Fristablauf. Es gibt seitens der Fahrerlaubnisbehörde aber keine Verpflichtung dazu, hier eine Fristverlängerung zu gewähren und die Begründung ist ja auch einigermaßen dünn. > > >>oder ob und welche Konsequenzen das mit sich bringen würde. > >Die Konsequenzen stehen auf der Anordnung: Legt sie die Teilnahmebestätigung nicht fristgerecht vor, wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Das kann je nach Arbeitsweise der Behörde auch mal recht schnell gehen - im Prinzip muss sie damit ab dem ersten Tag nach Fristablauf rechnen. Der Entzug ist kostenpflichtig, die Neuerteilung auch. Was nicht auf der Anordnung steht, ist der Umstand, dass in diesem Fall jeder A-Verstoß (bzw. der zweite B-Verstoß) in der Restprobezeit zur Anordnung einer MPU führt. Das möchte man im Regelfall vermeiden ...
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