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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Aus den AGB der Fahrschulen, die du sicherlich unterschrieben hast: >> >>Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: >>(...) >>d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; >> >>Theoretisch kann die alte FS also 240 Euro (abzüglich der von dir anbezahlten 100€) von dir verlangen. >>Und zwar vom Jahresende des Vertragsabschluss, bis 3 Jahre später. >>Wenn du übersehen wurdest, kannst du von Glück reden. Ansonsten wird dir nur das Zahlen übrig bleiben, um die Angelegenheit nicht weiter zu verteuern. > >Okey ab 2013 wird es dan schon 3 jahre.und warum 240(340)€. Was meinen Sie mit verteuern??... danke für die ausführliche antwort
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