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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Aus den AGB der Fahrschulen, die du sicherlich unterschrieben hast: > >Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: >(...) >d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; > >Theoretisch kann die alte FS also 240 Euro (abzüglich der von dir anbezahlten 100€) von dir verlangen. >Und zwar vom Jahresende des Vertragsabschluss, bis 3 Jahre später. >Wenn du übersehen wurdest, kannst du von Glück reden. Ansonsten wird dir nur das Zahlen übrig bleiben, um die Angelegenheit nicht weiter zu verteuern.
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