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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Peg hat die Lage laut StVO schon zutreffend erklärt: Es gibt keine explizite Pflicht, aber ohne Frostschutz wird im Winter die geforderte Sicht aus dem Fahrzeug nicht erreichbar sein. > > >>ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss > >"Immer" sowieso nicht. Ganz im Gegenteil sollte man im Sommer zum Reiniger ohne Frostschutz greifen. Das spart erstens Geld, zweitens neigt der Frostschutz bei höheren Temperaturen zu Schlierenbildung. Sobald dann wieder die Winterräder drauf sind, kommt auch wieder Reiniger mit Frostschutz zum Einsatz. > > >>und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was? > >TBNr. 123100: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. > >Kostet 10 € (bei Gefährdung oder Schädigung kann das angemessen erhöht werden) und reicht als Motivation sicher nicht aus. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem das jemals geahndet wurde. Geahndet werden könnte auch nur die tatsächliche Beeinträchtigung der Sicht, nicht die (abstrakte) Möglichkeit, dass man bei winterlicher Witterung möglicherweise Frostschutz im Reiniger braucht.
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