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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Muss ich die Frage jetzt mit Ja beantworten, und falls ja gibt es da irgendwelche Konsequenzen, oder ist das mit den 20 Sozialstunden sowieso nirgends vermerkt? > >Diese Verurteilung ist noch im Erziehungsregister vermerkt. Darauf hat die Fahrerlaubnisbehörde aber keinen Zugriff (§ 61 BZRG) und du musst darüber keine Auskünfte erteilen (§ 64 BZRG). Selbst wenn du das tun würdest, hätte es vermutlich keine Auswirkungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
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