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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Derzeit gültig ist die "Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist." >>> >>>Und da steht nichts mehr von Halt hinter der ersten Bake. >>> >>>Also kannst Du es auch lassen und der Chef hat recht. >>> >>>Klaus >> >>Jetzt frage ich mich natürlich, warum mir unabhängig von welchen Fahrlehrer (und nicht nur von Meiner Fahrschule) alle meinten, dass LKWs bei der 1. Barke halten müssen. > >Noch ein Kleiner Zusatz: In meinem Theorielehrbuch steht: "Fahrzeuge mit Anhänger und LKWs über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, die überholt werden können und dürfen, müssen außerorts schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake warten. > >- Wenn die Schranken sich senken oder geschlossen sind >- Wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen den Bahnübergang sperren" (Quelle: Fahren lernen B, Seite 137 - Verlag Heinrich Vogel - 11 Auflage Mai 2011)
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