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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Das musst du mit der Schule ausmachen. Du kannst(!) für so etwas beurlaubt werden, es gibt aber keinen Anspruch darauf, für Fahrerlaubnisprüfungen Urlaub zu bekommen, weder in der Schule noch im Beruf. Wer an der Schule befugt ist, dich für eine Klassenarbeit zu beurlauben (z.B. betroffener Lehrer, Klassenlehrer/Tutor, Schulleiter, ...), und welche Formalitäten dabei zu beachten sind (schriftlich, rechtzeitig, Eltern, ...), regelt die Schule weitgehend selbst - musst du also einfach fragen. Nochmal: Es gibt hier keinen Anspruch auf Urlaub! >> >>Im Regelfall dürfte es deutlich einfacher sein, sich einen anderen, stressfreien Termin für die theoretische Prüfung zu suchen. > >Vielen dank für deine schnelle Antwort Mfg J
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