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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >obwohl das mit der Fahrschule bei mir schon einige Jahre zurückliegt, habe ich eine Frage, welche ich bis heute nicht richtig klären konnte. Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen (Hinweis: Auch mein damaliger Fahrlehrer wusste keine Antwort): > >Wir denken uns ein Gespann. Zugfahrzeug wiegt < 3,5 t, der Anhänger ebenfalls. Die zGG des Gespanns ist aber > 3,5 t. > >Das Zeichen 262 ("5,5 t" auf rundem Schild mit rotem Rand) verbietet es mir zu fahren, wenn das tatsächliche Gewicht von Fahrzeug ODER von Anhänger 5,5 t überschreitet, also mit meinem Gespann kann ich in jedem Fall da fahren, selbst, wenn es zusammen tatsächlich > 5,5 t wiegt, denn es wird Zugwagen und Anhänger getrennt betrachtet. > >Es heißt in der StVO dazu: "Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, " > >Nun gibt es auf der A9 nahe Raststätte Frankenwald (bei Hof) eine "80"-Beschränkung sowie eine "60"-Beschränkung mit dem weißen, rechteckigen Zusatzschild "3,5 t". (Zeichen 1052-35). Leider habe ich dazu keine Definition gefunden (exisitiert eine?), inwieweit diese Gewichtsbeschränkung für Gespanne zu verstehen ist. > >Gefunden habe ich dazu nur: " Ist auf einem Zusatzzeichen ein Gewicht, > wie "7,5 t", angegeben, gilt das Verbot > nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht > dieser Verkehrsmittel die angegebene > Grenze überschreitet." > >Daher meine Frage: Gilt dieses Zeichen für das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns oder für das tatsächliche Gewicht der Einzelfahrzeuge? > >Vielen Dank im Voraus
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