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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Die StVO sollte im Sommer 2009 (1.9.2009) mal geändert werden. >Und in dieser "neuen" StVO wurde es tatsächlich geändert, so dass niemand mehr an der einstreifigen Bake anhalten muß. Macht ja eh keiner. >Das hat dein Chef wohl mitbekommen und sich gemerkt. >Allerdings wurde diese StVO nach einem Monat wieder außer Kraft gesetzt. >Ich möchte hier nicht die Arbeit des Verkehrsministers bewerten. >Aber dein Chef hat es wohl nicht mitbekommen, dass diese "neue" StVO nicht gilt, sondern alles das, was vorher war. >Das ist schlecht, weil ein Chef verpflichtet ist, sich auf dem Laufenden zu halten. Er sollte entweder das Internet nutzen oder sich die entsprechende Literatur besorgen (z.B. das "Verkehrsblatt". Oder mal in eine Fahrschule gehen und den Fahrlehrer fragen oder seinen Lehrling fragen, der gerade erst seinen Führerschein gemacht hat. >Übrigens bist auch du verpflichtet, dich ständig über Neuerungen zu informieren, so wie du es hier und heute gemacht hast. >Gruß Manne
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