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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, >Um einige Fragen bezüglich der 3.EG Führerscheinrichtlinie zu beantworten habe ich hier mal alle Neuerungen und Infos zusammengestellt. > >Die 3.EG-Führerscheinrichtlinie wird definitiv zum 19.01.2013 Inkrafttreten.Der Kabinettsbeschluß des Gesetzentwurfs wurde am 13.08.2010 beschlossen.Verkündet wird es dann zum 19 Januar 2013 über das BGBI. >Das neue EU-Führerscheinrecht betrach-tet in den neuen Klassen grundsätzlich Zug-fahrzeug und Anhänger getrennt. >Wenn es um die Ermittlung der richtigen FE-Klasse geht, geht es ausschließlich um die zulässige Gesamtmasse aus den Fz-Papieren der Einzelfahrzeuge! >Die fahrerlaubnisrelevante zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination ergibt sich dementsprechend nur aus der Addition der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge. >Es ist unerheblich welche Art von Anhänger dies ist. Stützlasten, Aufliegelasten usw. kommen nicht zum Abzug. >Einzige Ausnahme gibt es hier im Bereich der Besitzstandsregelung bei der Umschreibung der „alten“ Klassen. >z.B.: Klasse 3 wird beschränkt auf das alte Recht durch CE 79. – Ab dem 50.Lebensjahr ist eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich, oder der Umfang über C1E erlischt.) > >Was ändert sich genau: >16 Fahrerlaubnisklassen + 1 Klasse mit Schlüsselzahl. >Zu den Fahrerlaubnisklassen: >------------------------------------------------ >Klasse AM >Definition: Zweirädrige KKR oder FmH >max. 50 ccm >max. 45 km/h >Dreirädrige und vierrädrige Leicht-KFZ >max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) >max. 45 km/h >max. 4 KW bei Selbstzündungs- und E-Motoren >max. 350 kg Leermasse (ohne Batterien bei E-Motoren) >Einstiegsalter nach EU Führerscheinrichtlinie: >Normal mit 16 Jahren >Möglich auch mit 14 bis 18 Jahren >In Deutschland 16 Jahre >------------------------------------------------ >Klasse A1 >Definition: >Zweirädrige LKR (auch mit Beiwagen) >max. 125 ccm >max. 11 KW >Einstiegsalter: >16 Jahre >Keine Drosselung der bbH im Alter von 16 bis 18 >A1 ist auch bei Vorbesitz der Klasse M die Einstiegsklasse in die „Motorradwelt“ >Wie der Übergang von A1 zu A2 und danach zu A erfolgen soll ist klar. >Durch eine prakt. Prüfung beim TÜV, keine Theorie >Ausbildung und Prüfungsvorstellung nur durch Fahrlehrer/in >------------------------------------------------ >Klasse A2 >Definition: >Krafträder (auch mit Beiwagen) >Leistung max. 35 KW >(darf nicht von einem Motorrad gedrosselt werden, dass mehr als die doppelte Leistung hatte) >Leistungsgewicht: max. 0,2 KW pro kg >Einstiegsalter: >18 Jahre >------------------------------------------------ >Klasse A >Definition: >Krafträder (auch mit Beiwagen) >Mehr als 50 ccm >Schneller als 45 km/h bbH > >Einstiegsalter: >2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2 >Direkteinstieg: 24 Jahre >------------------------------------------------ >Klasse B >Definition: >KFZ bis 3,5 to (ausgenommen Zweiräder) mit max. 8 Sitzplätzen plus Führersitz plus Anhänger max. 750 kg zGM sowie alle Zugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B mit Anhänger, wobei die zGM des Zuges die 3,5 to nicht übersteigen darf! >Einstiegsalter: >18 Jahre >oder BF 17 >Die Übernahme des Versuchs in eine Dauerlösung ist im Bundeskabinett beschlossen worden. >Ist zum 01.01.2011 in Kraft. >------------------------------------------------ >B96 >Definition:Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer maximalen ZGM von 4250 kg. >Ausbildung: >Fahrerschulung (ohne Prüfung) >Nur durch FL ! >Fahrlehrer stellt eine Bescheinigung aus. >Darauf erstellt das SVA die Fahrerlaubnis. >------------------------------------------------ >Klasse BE >Definition: >Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger. Max. Zug zGM 7000kg >Ausbildung durch FL und Prüfung durch aaSoP. >------------------------------------------------ > > > ><<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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