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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist es in Situationen wie der geschilderten eigentlich erlaubt, den eigenen Fahrstil und die eigenen Entscheidungen während der Prüfung zu kommentieren? Also in diesem Fall z.B. "Ich nehme aufgrund der hier vorliegenden Vekehrslage wohl besser erst die nächste Ausfahrt" ? > >Erlaubt ist es (weil es nicht verboten ist), aber ich würde das nicht machen. Erstens ändert es nichts an der Sache, zweitens sollte die volle Konzentration auf der Fahrt und nicht auf der Suche nach Ausreden/Entschuldigungen/Erklärungen liegen. > >Drittens - das ist für mich der wesentliche Punkt - besteht immer die Gefahr, die Sache durch eine "Erklärung" noch schlimmer zu machen. Das hat man schon im Beitrag des TE gesehen: Da wird durch die Erklärung aus einem mittleren Fehler in der Verkehrsbeobachtung plötzlich ein handfester Vorrangverstoß. Auch deinen Erklärungsversuch finde ich nicht gerade gelungen. Entweder geht es einfach nicht (dann ist da nichts mit "wohl besser erst ...") oder es wäre doch gegangen - und jetzt hat der Prüfer die Gewissheit, dass die Fähigkeit zur Abschätzung von Entfernungen noch nicht ausreichend ist. > >Kurz: Man kann es kaum besser machen, aber viel schlimmer.
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