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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >Vor kurzem hatte ich meine praktische Führerscheinprüfung. Zum einen sollte die Prüfungsfahrt um 12:30 beginnen, da mein Prüfer es aber für notwendig ansah, in einem Café einen Kaffee zu trinken und ein Stück Kuchen zu essen, begann die Prüfungsfahrt erst gegen 13:00 Uhr. > >Obwohl ich volljährig bin, duzte mich mein Prüfer, ohne mich vorher zu fragen, ob er das dürfe. > >Ich fuhr 40 oder 45 Minuten vollkommen fehlerfrei, auch auf dem Fahrprüfungs-Protokoll sind diesbezüglich keine Fehler zu finden. Am Ende der Prüfungsfahrt, als der Prüfer sagte, er wolle nun wieder zur TÜV-Stelle fahren, trug er mir auf, an einer bestimmten Autobahnabfahrt (mit kombiniertem Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen) abzufahren. >Ich schaute in den Innenspiegel, in den Außenspiegel und machte den Schulterblick, anschließend setzte ich den Blinker. Auf dem Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen war ein PKW unterwegs, der weder einen Blinker setzte um anzukündigen, was er als nächstes tun würde, noch seine Geschwindigkeit verminderte, um mich hineinzulassen. Meine Geschwindigkeit hatte ich zu Beginn des Verzögerungsstreifens auf ca. 80-90 km/h gedrosselt, der dunkle PKW machte jedoch keine Anstalten, mich hineinzulassen, also beschleunigte ich ein Stück, schaute wiederum in die Spiegel, machte einen Schulterblick und fuhr wenige Meter vor ihm auf den Verzögerungsstreifen - eine andere Möglichkeit hatte sich nicht geboten, da wenige Meter die Abfahrtskurve kam und der Prüfer mit nicht sagte, ich könne die nächste Abfahrt nehmen. Hier soll wohl der Abstand zum nun hinter mir fahrenden grauen PKW zu gering gewesen sein. >Mein Fahrlehrer sagte mir in der Nachbesprechung, ich hätte entweder beschleunigen oder abbremsen müssen. Beide Vorschläge haben aber mit der Realität wenig zu tun, wie auch mein Vater bestätigte, der seit mehr als 30 Jahren unfallfrei Auto fährt. Ein Abbremsen auf der rechten Spur der Autobahn hätte zu einer nicht unerheblichen Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer geführt, viele Autos sind hier mit 130 km/h und mehr unterwegs, wenn ich nun auf dem rechten Streifen auf die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h (oder noch weniger) abbremse, ist dies eine grobe Gefährdung, wie wohl als alleiniger Grund zum Durchfallen reicht.) Ein Beschleunigen war auf dem noch verbleibenden Streifen nicht möglich, da er nicht umsonst Verzögerungsstreifen heißt und nicht lang genug ist. > >Ich war mir eigentlich sicher, dass ich die Prüfung bestanden hatte - mein Fahrlehrer hatte nie ins Lenkrad greifen oder die Bremse treten müssen, und auch das Einscheren auf den Verzögerungsstreifen, was wohl der einzige Fehler in der Prüfung war, wurde vom Prüfer während der Prüfung nicht ein einziges Mal angesprochen >Am TÜV angekommen sagte er, ich solle vorwärts auf einen bestimmten Parkplatz einparken. Ich tat dies und er ließ sich nicht anmerken, ob ich bestanden habe oder nicht, meinem Fahrlehrer war dies ebenfalls nicht anzusehen. > >Auf dem TÜV-Parkplatz angekommen sagte der Prüfer zu mir "Geh mal kurz raus, frische Luft schnappen". Ich verließ also das Auto und wartete rund 3 bis 4 Minuten, bis mein Fahrlehrer mich wieder herein winkte. In der Zeit hatten sie sich unterhalten, durch die spiegelnden Autoscheiben war aber kaum etwas zu erkennen. Der Prüfer fragte mich, wie ich die Prüfungsfahrt fand. Ich entgegnete "Ganz okay, ich habe mir soweit ich weiß keine groben Schnitzer erlaubt". Mein Fahrlehrer daraufhin "Keine groben Schnitzer?! Und was war das an der Autobahnausfahrt XY?!" Ich war noch sehr aufgeregt und konnte mich an die Situation nicht sofort erinnern, vor allem weil wir mehrere Autobahnausfahrten befahren hatten und ich mir nicht sicher war, welche gemeint war. Hering und Meyer meinten daraufhin, man könne mich so nicht auf die Menschheit loslassen, ich müsse wohl noch etwas üben. Ich erhielt das Prüfungs-Protokoll, auf dem folgende Fehler jeweils ein Mal angestrichen wurden: >- Mangelnde V<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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