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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>>Kann ich eigentlich auf meinem eigenen Motorrad die Aufstiegsprüfung machen? >> >>Die Ausbildung UND die Prüfung müssen auf der Klasse gefahren werden, die erlangt werden möchte. >> >>Wenn du also ein Krad besitzt, in der Güte, wie du die Fahrerlaubnis erlangen möchtest, darfst du es vor dem Bestehen (und erreichtem Mindestalter!) nur zu Ausbildungs- oder Prüfungszwecken verwenden. >>Dass das zuvor auch noch mit der Versicherung abgeklärt werden muss, setze ich als bekannt voraus. >> >>Was spricht aber dagegen, wenn du nun noch in diesem Sommer Klasse A beschränkt machst und nach 2 Jahren auf die offene Maschine wechselst? Ohne Prüfung. >>Was kleines Gebrauchtes für den Anfang, dem auch die ein oder andere "Kampfspur" nichts ausmacht. >> >>Die Gesetzesänderung tritt doch erst im Jan. 2013 in Kraft. Wer bis dahin A beschränkt hat, braucht nur zu warten -und wenn eben möglich Erfahrung sammeln. ;o) > >Wie gerne ich das auch machen täte, 18 werde ich erst nächstes Jahr. >Kann man da nichts machen das man noch a beschränkt erhält, wenn im Antrag auch schon A beschränkt steht? >
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