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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>Kann ich eigentlich auf meinem eigenen Motorrad die Aufstiegsprüfung machen? > >Die Ausbildung UND die Prüfung müssen auf der Klasse gefahren werden, die erlangt werden möchte. > >Wenn du also ein Krad besitzt, in der Güte, wie du die Fahrerlaubnis erlangen möchtest, darfst du es vor dem Bestehen (und erreichtem Mindestalter!) nur zu Ausbildungs- oder Prüfungszwecken verwenden. >Dass das zuvor auch noch mit der Versicherung abgeklärt werden muss, setze ich als bekannt voraus. > >Was spricht aber dagegen, wenn du nun noch in diesem Sommer Klasse A beschränkt machst und nach 2 Jahren auf die offene Maschine wechselst? Ohne Prüfung. >Was kleines Gebrauchtes für den Anfang, dem auch die ein oder andere "Kampfspur" nichts ausmacht. > >Die Gesetzesänderung tritt doch erst im Jan. 2013 in Kraft. Wer bis dahin A beschränkt hat, braucht nur zu warten -und wenn eben möglich Erfahrung sammeln. ;o)
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