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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo > >Wenn ich dich richtig verstanden habe so hast du vom Jobcenter einen s.g bildungsgutschein über 800 € erhalten. Dieser ist in der Regel an einen s.g Bildungsträger /Fahrschule gebunden . Soweit du nun die Fahrschule wechseln willst so bekommst du den Restbetrag des bildungsgutscheins definitiv nicht ausgezahlt. Vielmehr wird die jetzige Fahrschule den Bildungsgutschein bis zu deiner Kündigung bei der Fahrschule beim Jobcenter abrechnen. Unter umständen erhaelst du einen neuen Bildungsgutschein über den Restbetrag. DIes alles musst du aber vor dem Wechsel der Fahrschule mit deinem Fallmanager /arbeitsvermittler besprochen haben .... Wenn du das nicht tust so droht richtiger Ärger mit dem Jobcenter !
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