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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>In der Fahrschule habe ich mal gelernt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenschild, also so ein dreieckiges, direkt dadrüber, nicht aufgehoben wird sondern man gucken muss ob die Gefahr noch da ist und wenn nicht, kann man schneller fahren. > >Nicht ganz: Es KANN natürlich aufgehoben werden, aber es MUSS nicht. Das ergibt sich aus Der Erläuterung Rn. 50 zu den Vorschriftzeichen: > >"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." > > >>So bei mir in der Gegend gibt es auf der Bundesstraße also außerorts, ein Gefahrenschild mit spielenden Kindern und dadrunter "50". Als ich da in der Fahrschule langgefahren bin, musste ich da IMMER 50 fahren. > >Richtig, das musst du auch jetzt noch. > > >>Das versteh ich nicht ganz... Wenn ich da keine Menschen oder spielende Kinder seh, müsste ich da dann doch theoretisch wieder schneller fahren dürfen??? > >Nein. Das Schild warnt vor einer Gefahrenstelle ("da könnte was sein") und nicht vor einer tatsächlichen Gefahr ("da ist was") - das kann das Schild ja nicht wissen. Der Umstand, dass dort ein Schild steht, deutet auch ganz stark darauf hin, dass die Gefahr nicht offensichtlich ist und zumindest von einigen Verkehrsteilnehmern nicht erkannt wird. Sonst würde das Schild dort nämlich nicht stehen. > >Folglich darfst du erst schneller fahren, wenn die Gefahrstelle passiert ist und nicht schon wenn die Gefahr (anscheinend) nicht (mehr) besteht. Sollte sich das aus der Örtlichkeit nicht zweifelsfrei ergeben (das muss es eigentlich - s.o.), kannst du dich noch daran orientieren, dass Gefahrzeichen a.g.O. 150 bis 250 m vor der Gefahrstelle aufgestellt sind. Du musst dann also nicht ewig mit 50 km/h fahren, sondern kannst nach einer angemessenen Strecke (mein Vorschlag: gute 500 m) wieder schneller fahren.
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