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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Es ändern sich zwei Dinge: > >Der Umfang von Klasse B wird etwas erweitert, da die Leermasse-Bedingung zukünftig entfällt. Klasse B ist also künftig nur noch beschränkt auf Züge bis 3,5 t zulässige Zuggesamtmasse. Anhänger bis 750 kg zGm sind weiterhin uneingeschränkt zulässig. Zuerst sollte man daher prüfen, ob Klasse B für den geplanten Einsatzzweck nicht doch ausreichend ist. > >Klasse BE erlaubt derzeit beliebige Anhänger hinter einem Fahrzeug der Klasse B. Zukünftig wird die zulässige Gesamtmasse des Anhänger auf 3,5 t beschränkt werden. In der Praxis ist das eine geringe Einschränkung, da mehr als 3,5 t zGm bei Auflaufbremsen nicht zulässig sind. Wenn dein Nachwuchs also nicht gerade Unimog mit Anhänger oder Minisattelzug fahren will, ist auch zukünftig Klasse BE völlig ausreichend.
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