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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nun meine Frage: Hätte ich noch irgendetwas nach bestandener Prüfung tun müssen , oder durfte ich ( Prüfungsbescheinigung wurde direkt nach der Prüfung ausgehändigt ) direkt losfahren ( mit Begleitperson versteht sich )? > >Da du dich über die bestandene Prüfung gefreut hast, hast du alles Nötige getan :) > > >>Weiterhin bin ich mir nicht sicher , ob ich einfach meinen Führerschein an meinem 18. im Straßenverkehrsamt abholen kann , oder ob ich ihn beantragen muss? > >Beantragen musst du ihn nicht. Wenn er dir nicht zugeschickt wurde, kannst du ihn ab dann abholen. Das muss nicht unbedingt direkt am Geburtstag sein. Die Prüfbescheinigung gilt ja noch für 3 Monate. Nur wenn du ins Ausland willst, wäre der Kartenführerschein angesagt.
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