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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Wie schon gesagt wurde, richtet sich dein Anteil nach deinem Ausbildungsstand. >> >>Das ist prinzipiell richtig, unterschlägt aber einen ganz wesentlichen Umstand: Grundsätzlich liegen Ausbildungsunfälle in der Risikosphäre der Fahrschule. Es ist daher gar kein Fehlverhalten des FL erforderlich, daher möchte ich auf deine Ausführungen dazu nicht groß eingehen - dass ich das anders sehe, hast du ja schon erkannt. >>** dafür gibt es dann Richter >> >>>Ich denke du hast gelenkt und gleichzeitig -aus Panik - die Handbremse gezogen. >> >>Das denke ich auch. Das ist aber ein ganz typischer Fehler von Fahrschülern, auch von solchen mit wesentlich höherem Ausbildungsstand. Das muss sich der FL zurechnen lassen. >** Grundsätzlich Nein. Kommt darauf an was der FL in den ersten beiden Stunden gemacht hat. Hat er das Moped nach rechts schieben lassen und dabei mit der Handbremse abbremsen lassen, hätte dem FS die Gefahr bewußt sein müssen. PANIK fällt nicht in den Verantwortungsbereich eines FL >> >> >>> 3. Fahrstunde 15km/h, also doppelte Schrittgeschwindigkeit, ist einem FS zumutbar, da ist das Motorrad gerade im eigenstabilen Bereich und hat nicht einmal Fahrradgeschwindigkeit. >> > >>Bei 15 km/h ist der eigenstabile Bereich noch nicht erreicht, jedenfalls auf keinem Straßenmotorrad. Selbst wenn: Bei geringer Verzögerung wird der eigenstabile Bereich sofort verlassen. >** kommt auf das Moped an >> >> >>>Der Theo.-Unterricht soll verzahnt erfolgen, d.h. es ist klar, daß noch nicht alle Themen durch sind, wenn gefahren wird. >> >>Richtig, es sind auch gar nicht alle Themen im Zusatzstoff direkt zu Beginn erforderlich. Hier wurde aber noch gar kein Zusatzstoff besucht. Das ist nicht verzahnt sondern unsinnig! > >** das musst du dem Gesetzgeber sagen, nicht mir. Wenn ich schreiben würde was ich alles als unsinn empfinde, habe ich ein Buch voll >> >> >>>Schutzkleidung ist dahingehend vorgeschrieben, daß ein Helm getragen werden muss (einige Gerichte haben in Einzelfällen anders geurteilt). >>> Bei Prüfungen sieht es anders aus,das sind aber reine TÜV Vorgaben. >> >>Wie so oft im Straßenverkehr muss man verschiedene Rechtsgebiete trennen: >>- "Vorgeschrieben", d.h. strafbewehrte Vorschrift, ist nur der Helm. >>- In zivilrechtlichen Fragen, z.B. Schadenersatz bei Unfällen, wurde gelegentlich schon mehr Schutzkleidung gefordert. >>- Im Verwaltungsrecht, das ist hier vor allem die Prüfung, gibt es noch ergänzende Vorschriften. >> >>Dann gibt es noch den "gesunden Menschenverstand". Der sagt mir, dass auch die Anforderungen der Prüfungsrichtlinie ("Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel") nicht ausreichend sind. Um das erkennen zu können, muss ich für solche Themen aber sensibilisiert sein. Ein Zweiradneuling hat keine Vorstellung davon, wie typische Stürze und Umfaller aussehen. Warum und wie man sich dafür schützt, gehört zur (theoretischen!) Ausbildung. >>** die ganze Theorie nützt gar nichts bei Panik, die die TE gehabt hat. Darum ist deine These "mit Theorie wäre das nicht passiert" nicht stichhaltig. Ausserdem ist selbst bei TÜV Anforderungen keine Rede von Hose. Siehe Abschürfungen. >> >>>Ob mit Schutzkleidung deine Fußverletzung anders abgelaufen wäre, bezweifel ich. >> >>Kannst du das irgendwie begründen? Mit Tatsachen? >** Da brauchst du dir nur normale Halbschuhe und Motorradschuhe/stiefel ansehen. Im Fußbereich sind sie bis auf die Verstärkung zum schalten gleich. TE hatte eine Fußverletzung! >> >> >>>Alleine die Abschüfungen - keine großartige Verletzung - hätten durch andere Kleidung gemindert werden können. >> >>"Zwei Monate Verdienstausfall" vs. "keine großartige Verletzung" - passt nicht. >** ich hab das auf die Abschürfungen, die bei jedem Fußball-,Handball-,Volleyballspiel etc. passieren. Die zwei Monate beziehen sich auf die Fußverletzung. Aber zur Hose die die Abschürfungen ve<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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