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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wie schon gesagt wurde, richtet sich dein Anteil nach deinem Ausbildungsstand. > >Das ist prinzipiell richtig, unterschlägt aber einen ganz wesentlichen Umstand: Grundsätzlich liegen Ausbildungsunfälle in der Risikosphäre der Fahrschule. Es ist daher gar kein Fehlverhalten des FL erforderlich, daher möchte ich auf deine Ausführungen dazu nicht groß eingehen - dass ich das anders sehe, hast du ja schon erkannt. > > >>Ich denke du hast gelenkt und gleichzeitig -aus Panik - die Handbremse gezogen. > >Das denke ich auch. Das ist aber ein ganz typischer Fehler von Fahrschülern, auch von solchen mit wesentlich höherem Ausbildungsstand. Das muss sich der FL zurechnen lassen. > > >> 3. Fahrstunde 15km/h, also doppelte Schrittgeschwindigkeit, ist einem FS zumutbar, da ist das Motorrad gerade im eigenstabilen Bereich und hat nicht einmal Fahrradgeschwindigkeit. > >Bei 15 km/h ist der eigenstabile Bereich noch nicht erreicht, jedenfalls auf keinem Straßenmotorrad. Selbst wenn: Bei geringer Verzögerung wird der eigenstabile Bereich sofort verlassen. > > >>Der Theo.-Unterricht soll verzahnt erfolgen, d.h. es ist klar, daß noch nicht alle Themen durch sind, wenn gefahren wird. > >Richtig, es sind auch gar nicht alle Themen im Zusatzstoff direkt zu Beginn erforderlich. Hier wurde aber noch gar kein Zusatzstoff besucht. Das ist nicht verzahnt sondern unsinnig! > > >>Schutzkleidung ist dahingehend vorgeschrieben, daß ein Helm getragen werden muss (einige Gerichte haben in Einzelfällen anders geurteilt). >> Bei Prüfungen sieht es anders aus,das sind aber reine TÜV Vorgaben. > >Wie so oft im Straßenverkehr muss man verschiedene Rechtsgebiete trennen: >- "Vorgeschrieben", d.h. strafbewehrte Vorschrift, ist nur der Helm. >- In zivilrechtlichen Fragen, z.B. Schadenersatz bei Unfällen, wurde gelegentlich schon mehr Schutzkleidung gefordert. >- Im Verwaltungsrecht, das ist hier vor allem die Prüfung, gibt es noch ergänzende Vorschriften. > >Dann gibt es noch den "gesunden Menschenverstand". Der sagt mir, dass auch die Anforderungen der Prüfungsrichtlinie ("Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel") nicht ausreichend sind. Um das erkennen zu können, muss ich für solche Themen aber sensibilisiert sein. Ein Zweiradneuling hat keine Vorstellung davon, wie typische Stürze und Umfaller aussehen. Warum und wie man sich dafür schützt, gehört zur (theoretischen!) Ausbildung. > > >>Ob mit Schutzkleidung deine Fußverletzung anders abgelaufen wäre, bezweifel ich. > >Kannst du das irgendwie begründen? Mit Tatsachen? > > >>Alleine die Abschüfungen - keine großartige Verletzung - hätten durch andere Kleidung gemindert werden können. > >"Zwei Monate Verdienstausfall" vs. "keine großartige Verletzung" - passt nicht. > > >>Das du mit Leggins (denke du bist eine Frau) zur Fahrstunde kommst, zeugt von wenig Verstand. > >Nein, von wenig Ausbildung. > > >>Dein FL hatte ein Problem: dich unter Bezahlung der Fahrstunde nach Hause zu schicken oder dich fahren zu lassen. Er hat Kundenfreundlich das Problem gelöst was du ihm jetzt zum Vorwurf machst (sonst hättest du über "Abzocke" geschimpft). > >Der FL hat jetzt ein viel größeres Problem. Daran kann mann erkennen, dass er die falsche Entscheidung getroffen hat. > > >>Was die Polizei mit deinem FL hat, ist nicht deine Sache. (und von der Polizei ziemlich dumm gewesen, solltest du UNTER dem Motorrad bleiben bis sie da sind? Das Motorrad musste also bewegt werden). > >Bitte lies doch etwas genauer: Die Polizei hat sich daran gestört, dass der FL das Motorrad von der Sturzstelle entfernen und die Schäden (man köntne auch sagen: "Unfallspuren", § 34 StVO) beseitigen wollte. Die Polizei hat ganz richtig erkannt, dass es sich hier um einen Unfall mit fremdem Personenschaden handelt und hat dementsprechend umfassend protokolliert. Hier liegt immerhin der Verdacht einer St<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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