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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>und nun ist die frage kann man davon zurück treten und muss dann die gebühr nur einmal zahlen?! > >Peg hat es schon geschrieben: Der TÜV hatte zweimal Aufwand, also will er dafür zweimal bezahlt werden. Kulanz ist möglich, aber auch meiner Meinung nach unwahrscheinlich. > >Auch wenn ich zu deinen Gunsten unterstellen will, dass du irgendeinen brillanten Plan verfolgst, sieht dein Verhalten für einen Außenstehenden doch etwas seltsam aus: Du wechselst die Fahrschule (was doch meist dann passiert, wenn man mit der Leistung unzufrieden ist) und gehst zu einer anderen Fahrschule. Wegen der Erfahrungen bei Fahrschule 1, schauen die meisten dann doch etwas genauer auf Fahrschule 2 - man ist ja inzwischen etwas klüger geworden. Fahrschule 2 meldet den Wechsel umgehend an den TÜV (andernfalls meckert der Fahrschüler, dass die Anmeldung zur Prüfung so lange dauert) und jetzt fällt dir auf, dass es in Fahrschule 2 doch nicht so toll ist (hast du mit der Erfahrung aus Fahrschule 1 ausgesucht!) und dass Fahrschule 1 besser war (!!!).
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