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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Noch ist das nicht verbindlich geregelt, aber die - äußerst wahrscheinliche - Zustimmung des Bundesrates einmal vorausgesetzt, wird es so sein: > > >>Frage 1 >>Darf ich dann mit meinem "alten Führerschein" Klasse A beschränkt auch 48ps fahren? > >Ja. > > >>Frage 2 >>Da ich dieses Jahr(2012) wieder im November Geburtstag habe(sollte nix dazwischen kommen) und dann 24jahre alt bin jetzt offen fahren? > >Nein. Zunächst einmal liegt das Mindestalter für A im November diesen Jahres noch bei 25. Die Änderung wird aber erst am 19.01.2013 wirksam. Dann könntest du eine Aufstiegsprüfung von A2 nach A ablegen, die allerdings wieder mit (etwas) Ausbildung verbunden ist. Nebenbei wäre dabei noch zu bedenken, dass zu diesem Termin saisonal bedingt nicht ausgebildet oder geprüft wird. > > >>Oder muss ich trotzdem bis September 2013 warten, weil erst dann meine zwei Jahre um sind. > >Jedenfalls entfällt für dich im September 2013 automatisch die Leistungsbeschränkung.
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