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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>England bzw Großbritannien -> EU -> deine Fahrerlaubnis gilt auch in D > > >So eindeutig ist das bald nicht mehr bei von Drittstaaten umgeschriebenen Führerscheinen, wenn die 7. Änderung der FeV in Kraft tritt: > >8. § 28 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: >c) Die folgenden Nummern 7 und 8 werden angefügt: >„7. die auf Grund einer Erlaubnis eines Drittstaates zum Führen eines Kraftfahrzeu- >ges, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden >ist, oder die auf Grund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt >wurde, oder > > >Da in diesem Fall aber Prüfungen abgelegt wurden, ist der Führerschein aber auch nach der Neuregelung in D gültig. > >Probleme könnte es aber geben, wenn im Führerschein unter Punkt 12 die Schlüsselzahl 70 und CO für Kolumbien eingetragen ist. Dann wäre ein Umtausch in einen deutschen Führerschein mit Nachweis der Prüfungen in England zu empfehlen.
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