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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich war ca. 25-30 km/h zu schnell. > >Ist dieser Wert vom Tacho abgelesen? Falls ja, wird das unter Berücksichtigung der ungefähren Tachovoreilung und der Messtoleranz (3 km/h) zu einem Bußgeld von 70 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt führen. Bleiben 26 km/h oder mehr vorwerfbar, sind es 90 € (+ 23,50 €) und 3 Punkte, außerdem droht dann ein Fahrverbot, falls du innerhalb eines Jahres noch einmal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wirst. > >Schon an diesem Punkt lautet die Antwort also: Irgendwelche Tricks sollte man sich für Verstöße aufheben, die richtig Ärger geben. > > >>Auf dem Foto wird eindeutig erkennbar sein, dass nicht der Fahrzeughalter gefahren ist. > >... was aber voraussetzt, dass sich tatsächlich jemand das Bild einmal "mit Verstand" ansieht. > > >>Ich habe einen Zwillingsbruder, der mir sehr ähnlich sieht. > >Ist der der Fahrzeughalter? > > >>Wie sieht es jetzt aus, wenn ich den Verstoß nicht zugebe? >>Entstehen dann sofort erhöhte Verwaltungsgebüren, oder wie läuft das ab? > >Das wäre der Fall, wenn die vorwerfbare Überschreitung höchstens 20 km/h beträgt. Dann wird anstatt eines Bußgelds wahrscheinlich zunächst ein Verwarngeldangebot (das wären dann 30 €) ohne Gebühren kommen. Wenn dieses nicht angenommen wird, entstehen die o.g. Verwaltungsgebühren, daher sollte man dieses Angebot nur ablehnen, wenn man sich ganz sicher ist, dass man notfalls auch vor Gericht gewinnen würde. > >Ab mindestens 21 km/h entstehen die Gebühren sowieso, teurer wird es erst vor Gericht. > > >>Mein Bruder und ich haben uns überlegt, den Verstoß nicht zuzugeben. >> Wie ich bisher informiert bin wird In der Regel nicht sofort die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches verhängt. > >Möglich ist das grundsätzlich bei diesem Verstoß schon, wahrscheinlich ist es nicht. Du solltest aber bedenken, dass eine Fahrtenbuchauflage auch Geld kostet, die Führung des Fahrtenbuchs lästiger ist, als sich etwas zu beherrschen bis die Eintragung getilgt ist, und außerdem auch für alle anderen Fahrzeuge des Halters erlassen werden kann. Das sollte man wirklich nur dann riskieren, wenn es um etwas geht. > > >>Würdet ihr mir das "Zwillingsspiel" empfehlen? > >Nein. > >Bevor du dich entscheidest, wie du weiter vorgehen willst, würde ich zunächst einmal abwarten, bis Post kommt. Dann kennst du erstens den genauen Vorwurf und kannst zweitens besser die Chancen bewerten, ob die Verjährung erreichbar ist. Du kannst dich dann ja noch einmal melden. > >Die spannenden Fragen lauten dann: Wer hat eine Anhörung bekommen? Wird derjenige als Betroffener oder als Zeuge angehört?
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